Viel Lärm und nichts

Ein Fall aus der Praxis: Eine ältere Frau, die in einer Wohnung im ersten Stock wohnte und deren Fenster den Spielplatz überblickten, wandte sich an mich um Rat. Ständiger Lärm, Kindergeschrei und Gelächter zu ihnen kommen, sie sehr gereizt, und wenn in einer benachbarten Wohnung fuhr in eine Familie mit einem Kleinkind, kvartirosemschitsa und verlor völlig den Rest, – ein Baby in der Nacht weint gestört Schlaf, und sie sagte: „Ihr Leben verwandelte sich in eine Irrenanstalt wegen des Lärms, der nicht Tag und Nacht anhielt“. Da Eltern sind launisch Kind nicht nehmen Rechnung ihr Anspruch über den Lärm, den er für die Nacht angeordnet, wollte von Schlaflosigkeit Rentner erschöpft wissen, ob sie das Recht, den Eigentümer des Hauses Mietminderung verlangen muss. Immerhin besuchte ihrer Meinung nach die Anwesenheit von unruhigen Nachbarn mit einem Baby und aktiv auf dem Spielplatz unter den Fenstern ihrer Wohnung den Mangel an Wohnungen, sich negativ auf die Lebensqualität beeinflussen …

Es ist kein Geheimnis, dass die Verstöße gegen die Stille der Hauptgrund für Konflikte zwischen Mietern von Mehrfamilienhäusern sind. Ständiger Lärm, Reparaturen und Schreie von Kindern in den unpassendsten Zeiten können im schlimmsten Fall sogar zu den wohlwollendsten Nachbarn werden. Betrachtet man jedoch die ersten beiden Faktoren als einen Mangel einer Wohnung, der dem Mieter das Recht einräumt, vom Vermieter eine Minderung des Mietpreises zu verlangen – wie in § 536 BGB ausgeführt -, so kann der Mietpreis reduziert werden, wenn der Mietgegenstand Mängel aufweist oder Fehler, die die Lebensqualität beeinträchtigen „- der Lärm von Kindern ist nicht. Zweifellos kann das Schreien des Babys in der Nacht oder das laute Schreien der Kinder, die tagsüber auf dem Hof ​​spielen, als eine Quelle der Besorgnis für den Rest der Hausbewohner, besonders der älteren Menschen, beschrieben werden. Aber in diesem Fall ist das Gesetz auf der Seite der Kinder und ihrer Eltern. Es gibt viele Urteile verschiedener Gerichte (darunter Urteile wie AG Starnberg, AZ 1 C 1021/91 oder AG Kassel, AZ 872 C 855/91), die besagen, dass ein erhöhter Lärmpegel in einer benachbarten Wohnung oder auf der Treppe während Kinderspiele können kein Grund für Beschwerden von Nachbarn und Kindern sein, die in einem Wohnhaus wohnen, jederzeit das Recht haben, laut zu lachen, zu schreien und zu stampfen. Gleiches gilt für den Lärm von Kindereinrichtungen, Spielplätzen und Spielplätzen in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden oder in deren Höfen – es wird nicht als schädigend für Mensch und Umwelt angesehen und kann kein Anlass für Beschwerden sein Verwaltungsbehörden und Klagen. Dies wird insbesondere durch das Urteil der Landgerichte Berlin und München (Landgericht Berlin, AZ 61 S 288/1985 und Landgericht München WM 87, 121) bestätigt. Außerdem dürfen die kleinsten Mieter von Mehrfamilienhäusern nachts ungestraft weinen (OLG Düsseldorf, AZ 9 U 218/96). Und ihre empfänglichen und nervösen Nachbarn, denen dieser Lärm auf die Nerven geht, ist es besser, die Wohnung zu wechseln.

Anders verhält es sich, wenn es sich bei den Lärmquellen um Erwachsene handelt, die sich nicht an die so genannte „Ruhezeit“ halten, die beispielsweise von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens in Kraft ist (VIII ZR 155 / 11 vom 29.02.2012), erzwang den Eigentümer des Hauses, von dem ein Teil von Wohnungen für Touristen besetzt war, die nachts kamen und fuhren und die Musik in voller Lautstärke anschalteten, um die Miete für die restlichen Bewohner um 20% zu reduzieren.

In jedem Fall hängt die Möglichkeit, die Miete zu reduzieren, jedoch von einer Reihe spezifischer Umstände ab. Daher gibt es keine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt, der nach der Lektüre des Mietvertrags und den tatsächlichen Umständen des Falles feststellen kann, wie die Erfolgsaussichten sind und wie Wenn das Ergebnis positiv ist, wird die Höhe der Mietreduktion groß sein.

2018-10-01T22:54:54+00:0010-1-2018|

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